Telefonische Krankschreibung gilt maximal fünf Tage
Änderungen am gelben Scheine
Seit 01. Januar 2023 gilt die Krankenschreibung per Telefon nur noch fünf Tage. Die Änderung betrifft Arbeitnehmer, die sich wegen einer akuten Erkrankung arbeitsunfähig melden. Die neue Regelung soll die Anzahl der Krankenschreibungen reduzieren und den Missbrauch eindämmen.
Zuvor konnten sich Patienten bis zu drei Tage lang telefonisch krankmelden. Die Verlängerung auf fünf Tage ist eine Konzession an die Pandemie, die den Ärztemangel verschärft hat. Nach Ablauf der fünf Tage müssen Patienten einen Arzt aufsuchen, um einen Krankenschein zu erhalten.
Ausnahmen von der Regelung
Von der Regelung ausgenommen sind Patienten mit chronischen Erkrankungen, die eine längere Krankenschreibung benötigen.
Konsequenzen bei Missbrauch
Bei Missbrauch der telefonischen Krankenschreibung drohen Sanktionen. So können Krankenkassen Leistungen kürzen oder gar streichen.
Die neue Regelung zur telefonischen Krankenschreibung ist ein wichtiger Schritt zur Bekämpfung des Missbrauchs. Sie soll dazu beitragen, das Vertrauen in das Krankengeldsystem zu stärken und die Kosten für die Gemeinschaft zu senken.
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